Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Veranstaltung von eigenen Reisen
(grundsätzlich ohne Beförderungsleistungen von und zum Urlaubsort, insofern
keine Pauschalreisen) als auch die Vermittlung Pauschalreisen und von
Beförderungsleistungen als Fremdleistungen. Soweit wir nur als Verkäufer
bzw. Vermittler (siehe Hinweis in unserem Angebot bzw. unserer Bestätigung)
tätig sind, gelten hierfür die jeweiligen Geschäfts- und Reisebedingungen
des von uns vermittelten Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers und wir
übernehmen für etwaige Mängel in der Ausführung keinerlei Haftung; auch sind
jegliche Ansprüche und Mitteilungen gemäß deren Bedingungen direkt
vorzunehmen. Für unsere eigenen Reisen gelten die Bestimmungen des BGB,
insbesondere §651 BGB, und folgende ergänzende Bestimmungen als vereinbart:
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
Mit der Anmeldung beauftragt der Kunde - nachfolgend Reisender
genannt - die von ihm ausgewählte Firma REBA TOURISTIK, 73054 Eislingen -
nachfolgend uns genannt – mit der Vermittlung von Reiseleistungen bzw. dem
Abschluss eines Reisevertrages. Die Anmeldung kann schriftlich,
fernschriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt
durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder gemäß seiner ausdrücklichen und
gesonderten Erklärung wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der
Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner
bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die
Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist seine
Annahme erklärt.
2. ZAHLUNG Mit der Anmeldung wird gegen Aushändigung
eines Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe des in der Bestätigung
genannten Betrages (in der Regel zwischen 10% und 40% je nach
Reisezuschnitt) fällig, die Restzahlung ist spätestens 35 Tage vor
Reiseantritt zu leisten, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.
Grundsätzlich ist die Zahlung spätestens bei Aushändigung der
Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines zu leisten. Entstehende Kosten
des Zahlungsverkehrs trägt der Reisende.
3. LEISTUNGEN Der Umfang der vertraglichen Leistungen
ergibt sich aus der Reisebestätigung von uns sowie aus den Angaben der
jeweiligen Leistungsträger. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor ,
Änderungen dieser Angaben vor Vertragsschluss zu erklären und informieren
den Reisenden selbstverständlich vor Buchung darüber. Für Nebenabreden, die
den Umfang der vertraglichen Leistung ändern, werden wir in jedem Fall eine
entsprechend geänderte Reisebestätigung ausstellen.
4. RÜCKTRITT DES REISENDEN Tritt der Reisende vom
Reisevertrag zurück oder tritt er die gebuchte Reise nicht an, so können wir
angemessenen Ersatz für unsere Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
Dieser kann sich bis zum vollen Reisepreis belaufen. Eine Erstattung - auch
von nicht in Anspruch genommenen Teilleistungen - erfolgt nur insoweit, als
auch wir von den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen
vergütet erhalten. Wir können den Ersatzanspruch auch in Abhängigkeit zur
Nähe des Reiseantritts prozentual pauschalieren:
Bis 45. Tag vor Reiseantritt -
20 % pro Person bis 30. Tag vor Reiseantritt - 40 % pro
Person
Bis 15. Tag vor Reiseantritt -
65 % pro Person bis 2. Tag vor Reiseantritt - 80 % pro
Person
Ab 1 Tag vor Reiseantritt -
90 % pro Person
Der Reisende hat das Recht, uns nachzuweisen, dass uns kein oder nur ein
wesentlich geringerer Schaden als unsere Pauschale entstanden ist.
Umbuchungswünsche des Reisenden nach Ablauf der Fristen können - sofern sie
überhaupt noch durchführbar sind - nur gegen zusätzliche Berechnung der
Rücktrittskosten zu obigen Bedingungen – mindestens jedoch 35,- € als
Kostenpauschale - berücksichtigt werden.
5. RÜCKTRITT DURCH UNS Wir können den Reisevertrag
kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung gerechtfertigt ist. In diesem Fall behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis, müssen uns jedoch den Wert bzw. Gutschriften
anderer Leistungsträger anrechnen lassen.
6. HAFTUNG VON UNS Die vertragliche Haftung von uns
ist beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit der Schaden des
Reisenden kein Personenschaden ist und weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Wir haften nicht für Reisemängel
der gebuchten Leistungsträger bzw. für Schäden aus Leistungen, die wir
vermittelt oder auf Kundenwunsch speziell gebucht haben; jedoch sind wir
verpflichtet, dem Reisenden bei der Geltendmachung seiner Ansprüche
gegenüber Leistungsträgern behilflich zu sein.
7. SONSTIGE BESTIMMUNGEN, VERJÄHRUNG Der Reisende ist
verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu
tun, um zur Behebung der Störung beizutragen, Schäden zu vermeiden oder so
gering wie möglich zu halten. Insbesondere sind jegliche Beanstandungen
unverzüglich den in den Reiseunterlagen benannten Servicestellen oder
gesondert Benannten anzuzeigen. Wir empfehlen, Beanstandungen auch an uns zu
melden, sofern der Leistungsträger den Mangel nicht sofort auf einfache
Aufforderung beseitigt hat. Unterlässt der Reisende die unverzügliche
Mängelanzeige, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Ansprüche des Reisenden nach §651c bis §651f BGB verjähren ein Jahr nach
Reiseende. Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung verjähren drei
Jahre nach Beendigung der Reise.
Dem Reisenden wird im eigenen Interesse dringend geraten, eine
Reiseversicherung für Unfälle, Reisegepäck, Reiserücktritt sowie eine
Auslands-Krankenversicherung abzuschließen. Für die rechtzeitige Erteilung
von Dokumenten etc. sowie Einhaltung von etwaigen Gesundheitsvorschriften
trägt allein der Reisende die Verantwortung.
8. STREITBEILEGUNG REBA TOURISTIK nimmt nicht an einem
freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teil. Trotzdem sind wir verpflichtet, Ihnen
die Kontaktdaten der zuständigen Stelle zu nennen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.,
Straßburger Str. 8, DE-77694 Kehl,
Tel. +49 7851 79579 40 Fax +49 7851 79579 41
www.verbraucher-schlichter.de
Email:
mail@verbraucher-schlichter.de
Stand 01.02.2017
Reba Touristik
Inhaber: R. Bauer
Johann-Peter-Hebel-Str. 5 D-73054 Eislingen
Telefon: +49-7161-88199 Telefax: +49-7161-817201
E-Mail: info (at) reba-touristik.de
USt-Ident-Nr.:
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DE145508952 |